8.3. EXPLANTATION
In den nachstehenden Fällen ist der Schrittmacher zu explantieren:
Funktionsende
Nachweisliche Fehlfunktion
Feuerbestattung des Patienten (der Schrittmacher kann bei der
Verbrennung explodieren)
Tod des Patienten: aus Gründen des Umweltschutzes können
örtliche
Batterieversorgung explantiert werden müssen.
Ein explantierter Schrittmacher darf unter keinen Umständen bei einem
anderen Patienten wiederverwendet werden.
Alle explantierten Herzschrittmacher sollten gründlich gereinigt an den
Sorin CRM Repräsentanten zurückgesendet werden. Um alle Spuren
von Verunreinigungen zu entfernen, sollten die explantierten Geräte in
einer einprozentigen Chloridlösung gegeben werden und danach mit
klarem Wasser abgespült werden.
Schicken Sie den Schrittmacher bitte sorgfältig verpackt, damit er vor
mechanischen Einwirkungen und Temperaturschwankungen geschützt ist.
8.4. TESTS MITTELS PROGRAMMER
Der Programmer kann:
Impedanztests
durchführen,
Stimulationsreizschwellentests im asynchronen Modus ausführen,
die Amplitude wahrgenommener atrialer und ventrikulärer Signale
bestimmen,
das
EKG
Programmierparametern anzeigen (z. B. zur Beobachtung des
Eigenrhythmus des Patienten),
36 –
DEUTSCH
Vorschriften
an
atrialen
des
Patienten
erfordern,
dass
und
ventrikulären
mit
Aggregate
Elektroden
temporär
veränderten
mit