1.4. METHODIK DER HANDBUCHAKTUALISIERUNG
Der Hersteller behält sich das Recht vor, an dem Projekt und an der Maschine ohne vorherige Benachrichtigung den Kunden und
ohne Aktualisierung des dem Verbraucher schon gelieferten Handbuches Abänderungen vorzunehmen.
Der Hersteller haftet für die Beschreibungen auf italienischer Sprache; eventuelle Übersetzungen können nicht voll und ganz geprüft
werden, so bitte, bei einer Widersprüchlichkeit beachten Sie die italienische Sprache.
1.5. EMPFÄNGER
Das betroffene Handbuch ist für den Installateur, den Operator und das qualifizierte Personal, das für die Wartung der Maschine
ausgebildet wurde.
Es wurde klargestellt, daß der "Operator" die Person, die für Betrieb, Einstellen, Reinigung und Wartung der Maschine ausgebildet
wurde, ist.
Es wurde klargestellt, daß der "Wartungsfachmann" die Person mit Erfahrung über Installation, Betrieb, Wartung, Reparatur und
Transport der Maschine ist. Außerdem hat er an Fortbildungskursen teilgenommen.
Die "gefährdete Person" ist jede Person, die innen oder teilweise in einer gefährlichen Zone liegt.
Dieses elektrische Gerät muß von Personen (einschließlich der Kinder) mit körperlichen, sensorischen oder kognitiven Behinderun-
gen oder mit geringer Erfahrung und Kenntnis nicht verwendet werden, es sei denn, sie werden über die Verwendung des Gerätes
von dem Sicherheitsbeauftragten überwacht oder ausgebildet. Die Kinder müssen überwacht werden, um sich zu versichern, daß sie
das Gerät in unangemessener Weise nicht verwenden.
Die Maschine ist für eine industrielle Berufsverwendung und so für keine verallgemeinerte Verwendung. Ihre Verwendung kann den
ausgebildeten Personen übertragen werden, die besonders:
• volljährig sind;
• körperlich oder geistig fähig sind, um Arbeite von besonderer technischer Schwierigkeit durchzuführen;
• über die Verwendung und die Wartung der Maschine angemessen ausgebildet wurden;
• für fähig vom Arbeitsgeber gehalten wurden, um die Aufgabe durchzuführen;
• das Handbuch des Operators und die Sicherheitsvorschriften verstehen und auslegen können;
• die Notfallvorkehrungen und ihre Ausführung kennen;
• die Fähigkeit besitzen, um das spezifische Gerät zu betätigen;
• mit den besonderen Vorschriften vertraut sind;
• die operationellen Verfahren, die vom Maschinenhersteller bestimmt wurden, verstanden haben.
1.6. GLOSSAR UND SYMBOLE
In diesem Abschnitt finden Sie die Nicht-Standardwörter oder die Wörter mit einer ungewöhnlichen Bedeutung.
Hier unten im Abschnitt werden die verwendeten Abkürzungen und die Bedeutung der verwendeten Symbole beschrieben. Ihre
Verwendung erlaubt, die Informationen schnell und eindeutig zu liefern, die zu der korrekten Verwendung der Maschine in Si-
cherheitsbedingung nötig sind.
Verwendete Abkürzungen (Tabelle 1.6.):
Gefährliche Zone
Gefährdete Person
Operator
Mensch-Maschine-Interaktion
Befähigung des Operators
Maschinenzustand
Restgefahr
Sicherheitsbestandteil
ELEKTRISCHER OFEN
Zone innen und/oder in der Nähe der Maschine, wo die Anwesenheit einer gefährdeten Person ein
Risiko für ihre Sicherheit und Gesundheit (Anlage I, 1.1.1. Richtlinie 98/37/EG) ist.
Jede Person, die innen oder teilweise in einer gefährlichen Zone (Anlage I, 1.1.1. Richtlinie 98/37/
EG) liegt.
Person, die beauftragt mit der Installation, dem Betrieb, dem Einstellen, der Wartung, der Reini-
gung, der Reparatur und dem Transport der Maschine wird.
Jede Situation, in der ein Operator mit der Maschine in jeder Betriebsphase und jederzeit des Le-
bens der Maschine interagiert.
Mindestniveau der Kompetenzen, die der Operator haben muß, um die beschriebene Operation
durchzuführen.
Man meint die Betriebsmodalität (Lauf, Abstellung, u.s.w.) und die Bedingung der Sicherheitsvor-
richtungen an der Maschine.
Gefahr, die während des Entwurfs ausreichend nicht beseitigt oder vermindert werden konnte,
denn gegen diese Gefahr sind die Schutzvorrichtungen nicht wirksam (oder nicht ganz);
In dem Handbuch gibt es die Auskünfte von ihrem Bestehen und die Anweisungen oder die War-
nungen zum Überwinden (siehe 5.5 und 5.5.1 der europäischen Richtlinien EN 292/1 und EN
292/2).
Bestandteil, der zum Garantieren der Maschinenbetriebssicherheit verwendet wird; wenn er
fehlerhaft oder kaputt ist, ist die Gesamtsicherheit der Maschine gefährdet mit Risikoverletzungen
der Person.
KUBE 1
1
KUBE2
KUBE 2 PLUS
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