• Im elektrischen abgeschalteten Gerät, Materialmengen jeder Art nicht aufbewahren;
• den Boden des elektrischen Gerätes mit Blättern von Aluminium oder anderen Gegenständen nicht bedecken;
• keine Gegenstände oder Gewichte an Klinke der Tür von Zugang zu dem elektrischen Gerät hängen;
• die Kinder müssen nicht die Steuerungen und das elektrische Gerät im Allgemeinen, besonders während und
sofort nach dem Betrieb berühren, um Verletzungen zu vermeiden. Das Verpackungsmaterial (Beutel, Polystyrol,
Metallteilen, u.s.w.) nicht in Reichweite von Kindern lassen, da dies eine Gefahrenquelle darstellt;
• die Öffnungen von Lüftung und Beseitigung vom Hitze nicht verstopfen;
• keine Kuchen mit dem Zusatz von alkoholischen Getränken, z.B. Rum, Cognac, Wein, u.s.w. kochen; der Alkohol
verdunstet bei hohen Temperaturen und diese ausgeströmten Dämpfe können entzündet werden;
• keine Lebensmittel in Dosen und Gläsern in dem elektrischen Gerät heizen oder kochen; der Druck, der darin
entwickelt, könnte sie bersten und das elektrische Gerät beschädigen;
• keine Behälter aus Kunststoff (mit Ausnahme von den geeigneten) zum Backen verwenden; sie könnten bei hohen
Temperaturen schmelzen;
• das elektrische Gerät mit den Händen, mit nassen oder feuchten Füssen nicht berühren;
• keine direkten Wasserstrahle oder anderen Flüssigkeiten verwenden.
• Der Hersteller übernimmt keine Verantwortung.
• Der Benutzer ist verantwortlich für die Schäden infolge Nichtbefolgung der beschriebenen Bedingungen von nor-
maler Verwendung. Für eventuelle Zweifel wenden Sie sich an die autorisierte Service Center.
4.4. WARNUNGEN VOR RESTRISIKEN
Das Arbeitsgebiet muß der Richtlinie 89/654/EWG entsprechen. Im Arbeitsgebiet muß es keine Fremdkörper geben. Der Arbeitsge-
ber, gemäß der Richtlinie 89/391/EWG, über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesun-
dheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit, muß die Restrisiken beseitigen oder vermindern, wie in diesem Handbuch vorge-
sehen. Es ist nötig, daß die Verwendung, die Wartung und die Reinigung dem ausgebildeten fachkundigen Personal erteilt werden.
Der Arbeitgeber muß sicherstellen, daß die Gebrauchsanweisungen vom Personal ganz verstanden werden und der Benutzer ist auch
verantwortlich für:
• Fortbildungslehrgänge, eventuell unter Mitwirkung von dem Maschinenhersteller, so daß, die Operatoren und die
Wartungsfachmänner gut ausgebildet werden ;
• Lieferung von individuellen Schutzvorrichtungen gemäß der Richtlinie 89/656/ EWG und nachfolgenden Änderungen;
Die Verwendung, die Wartung und die Reinigung müssen vom ausgebildeten Personal durchgeführt werden.
Der Arbeitsgeber muß das Personal über die Unfallrisiken, die Sicherheitsvorrichtungen und die allgemeinen Gesetze
über die Unfallversicherung ausbilden, die von den Gemeinschaftsrichtlinien und von Rechtsvorschriften des Landes,
wo die Maschine installiert wird, vorgesehen sind.
4.5. RESTRISIKEN
Tabelle der Restrisiken (Tab. 4.5.):
Die Hebe- und Beförderungstätigkeiten des elektrischen Gerätes haben ein Restrisiko, wie Stöße,
Quetschung, Schleppen, Gleiten oder Hautabschürfung. Der Beauftragte der Hebe- und Beförde-
rungstätigkeiten muß das Personal über diese Restrisiken angemessen ausbilden. Das Handlingpersonal,
der Operator und der Wartungsfachmann müssen nicht nur angemessen informiert und ausgebildet werden
und die vorgesehenen Gebrauchsvorschriften einhalten, sondern sie müssen auch Schutzvorrichtung des
Kopfs, der Hände, der Füße und angemessene Bekleidung verwenden.
Zum Vermeiden der Gefahren von Schleppen und/oder Fall auf Bezugsebene (Gehfläche), während der
normalen Verwendung des elektrischen Gerätes und während der Wartungstätigkeiten, müssen der Ope-
rator und der Wartungsfachmann nicht nur angemessen informiert und ausgebildet werden, sondern sie
müssen auch immer geeignete Schutzvorrichtungen der Füße, z.B. beständige Rutschfestschuhe geeignet
zu der besonderen Art des Risikos verwenden. Der Verbraucher muß die Gehfläche, wo der Operator und
der Wartungsfachmann sich bewegen, sauber und ohne Stoffe erhalten, die das Schleppen erleichtern,
z.B. Flüssigkeiten oder jeder Typ von körniger oder pulveriger Substanz.
ELEKTRISCHER OFEN
RESTRISIKO WÄHREND HEBE- UND BEFÖRDERUNGSTÄTIGKEITEN
SCHLEPPEN- UND/ODER FALLRESTRISIKO
KUBE 1
4
KUBE2
KUBE 2 PLUS
78
0.0