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7.1. VERSCHROTTUNG
Die Verschrottung ist das Ende vom Lebenszyklus des Gerätes. Sie ist nötig, wenn das allgemeine Ganze der Elemente, die es bilden,
sichere wirksame Betriebsbedingungen nicht mehr garantieren. Die meisten Bestandteile sind recyclingfähig.
7.2. ABRISS
Die aufeinanderfolgenden Hauptschritte für die Demontage oder die Verschrottung:
• Schalten Sie die Leiter von allen Bestandteilen, die in der Schaltafel anwesend sind, und von allen Bestandteilen,
die am Bord Maschine installiert sind, aus und senden Sie sie zu Anstalten oder Gesellschaften für die getrennte
Sammlung, unter Berücksichtigung der geltenden Bestimmungen;
• Demontieren Sie alle Bestandteile, die in der Schaltafel anwesend und am Bord Maschine installiert sind, und
senden Sie sie zu Anstalten oder Gesellschaften für die getrennte Sammlung, unter Berücksichtigung der gelten-
den Bestimmungen;
• alle Metall- oder Plastikgehäuse, die Schrauben und alle Teile aus Stahl oder Plastik müssen zu Anstalten oder Ge-
sellschaften für die getrennte Sammlung, unter Berücksichtigung der geltenden Bestimmungen werden gesendet.
7.3. BESEITIGUNG
Das elektrische Gerät kann nicht wie Siedlungsabfälle beseitigt werden. Es ist nötig, die getrennte Sammlung einzuhalten, die von der
speziellen Regelung für die Beseitigung der Abfälle aus Elektronikgeräten (D.Lgs n. 151 vom 25 Juli 2005, 2002/96/EG, 2003/108/EG)
eingeführt wurde. Die elektrischen Geräte sind mit einem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet. Das
Symbol gibt an, daß das Gerät zur Vermarktung nach dem 13. August 2005 gebracht wurde, und daß es durch getrennte Sammlung
beseitigt werden muß. Die unangemessene oder missbräuchliche Beseitigung der Geräte oder ihre missbräuchliche Verwendung, beim
Berücksichtigen der darin enthaltenen Stoffe und Materialien, kann Schaden den Personen und der Umwelt zufügen. Die Beseitigung
der elektrischen Abfälle, die die gültigen Normen nicht einhält, hat administrative und strafrechtliche Sanktionen.
ELEKTRISCHER OFEN
BESEITIGUNG
KUBE 1
7
KUBE2
KUBE 2 PLUS
87
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