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Fahrwerke dürfen nur mit montierten Anfahrpuffern eingesetzt werden, um Funkenbildung zu
vermeiden.
Nach Einstellung der Fahrwerksbreite muss die Öse der Traverse wie abgebildet zum Träger
stehen. Nur in dem Zustand darf der Traghaken eines Hebezeuges in die Öse eingehängt
werden. Durch das Gewicht des Hebezeuges wird die Einstellung des Fahrwerkes
automatisch gesichert.
Beim Einhängen des Gerätes ist vom Bediener darauf zu achten, dass das Hebezeug so
bedient werden kann, dass der Bediener weder durch das Gerät selbst noch durch das
Tragmittel oder die Last gefährdet wird
Der Bediener darf eine Lastbewegung erst dann einleiten, wenn er sich davon überzeugt hat,
dass die Last richtig angeschlagen ist und sich keine Personen im Gefahrenbereich aufhalten.
Der Aufenthalt unter einer angehobenen Last ist verboten.
Lasten nicht über längere Zeit oder unbeaufsichtigt in angehobenem oder gespanntem
Zustand belassen.
Bei Fahrwerken ohne Haspelantrieb muss die eingehängte Last geschoben werden. Sie darf
nicht gezogen werden.
Ist der Bereich vor der Last nicht ausreichend einsehbar, hat sich der Bediener um
Hilfestellung zu bemühen.
Das Hebezeug kann in einer Umgebungstemperatur zwischen –20°C und +40°C eingesetzt
werden. Bei Extrembedingungen muss mit dem Hersteller Rücksprache genommen werden.
Vor dem Einsatz des Hebezeuges in besonderen Atmosphären (hohe Feuchtigkeit, salzig,
ätzend, basisch) oder der Handhabung gefährlicher Güter (z.B. feuerflüssige Massen,
radioaktive Materialien) ist mit dem Hersteller Rücksprache zu halten.
Der horizontale Transport des Hebegutes sollte immer langsam, vorsichtig und bodennah
durchgeführt werden.
Es dürfen nur Sicherheitshaken mit Sicherheitsbügeln verwendet werden.
Zum Anschlagen einer Last dürfen nur zugelassene und geprüfte Anschlagmittel benutzt
werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört neben der Beachtung der Betriebsanleitung
auch die Einhaltung der Wartungsanleitung.
Bei Funktionsstörungen oder abnormalen Betriebsgeräuschen ist das Hebezeug sofort außer
Betrieb zu setzen.
Wartungsarbeiten bzw. die jährliche Überprüfung der Geräte dürfen nur in nicht
explosionsgefährdeten Räumen durchgeführt werden.
S
V
ACHWIDRIGE
ERWENDUNG
(Nicht vollständige Auflistung)
Die Tragfähigkeit des Gerätes (WLL) bzw. des Tragmittels sowie der Tragkonstruktion darf
nicht überschritten werden.
Das Entfernen oder Verdecken von Beschriftungen (z.B. durch Überkleben), Warnhinweisen
oder dem Typenschild ist untersagt.
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2016 Columbus McKinnon Industrial Products GmbH