ZAHNÄRZTLICHE LED-BEHANDLUNGSLEUCHTE POLARIS
GARANTIE
Der Hersteller gewährleistet die korrekte Herstellung
des Produkts in Übereinstimmung mit den geltenden
nationalen Vorschriften und den entsprechenden eu-
ropäischen Bezugsnormen.
Auf das Produkt wird ab Übergabedatum (Über-
gabeprotokoll) beim Endverbraucher eine 24-
monatige Garantie gewährt.
Um etwaige Garantieansprüche geltend zu machen,
muss der Inhaber innerhalb von 8 Tagen nach Auf-
treten der Störung diese mitteilen.
Die Garantie beschränkt sich auf das Auswechseln
oder die Reparatur einzelner, mit Fabrikfehlern be-
hafteter Bauteile oder Bestandteile.
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
- Lohnkosten, Reisekosten des Fachpersonals,
Transportkosten, etc..;
- Durch Nichtbeachtung der in den beiliegenden
Unterlagen, wie Etiketten oder Bedienungsanleitung
ausdrücklich erwähnten Vorschriften und Hinweise
des Herstellers hervorgerufene Defekte und Störun-
gen;
- Durch nicht befugte Installations- oder Reparaturar-
beiten bzw. weitere, durch unbefugte Eingriffe Dritter
hervorgerufene Defekte und Störungen;
- Verschleißteile
Die vorliegende Garantie beinhaltet keinerlei
Schadenersatzleistungen für durch etwaige Betrie-
bsfehler des Geräts hervorgerufene direkte oder in-
direkte Personen- oder Sachschäden.
Für unter Garantie stehende Maßnahmen muss sich
der Kunde an den (zuständigen und befugten) Hän-
dler selbst wenden.
Die Garantie bietet das Recht auf kostenfreien Er-
satz des beschädigten Gerätebestandteils.
Der vollständige Ersatz des Geräts wird nicht von
der Garantie getragen.
Im Falle von Anfechtung der Garantievereinbarun-
gen, der Qualität oder dem Zustand des gelieferten
Geräts ist der Kunde nicht berechtigt, die Zahlung
auszusetzen, zu verzögern oder den Kaufpreis in
Raten zu begleichen. In Falle von Betriebsausfällen
wegen Geräteschäden hat der Kunde keinerlei Ans-
pruch auf Schadenersatz.
Die Garantie erlischt, falls:
- das Gerät durch Sturz, Flammenaussetzung,
ausgegossene Flüssigkeiten, Blitzeinschlag, Natur-
katastrophen oder durch weitere Ursachen, für die
der Hersteller nicht zuständig ist, beschädigt wurde;
- die Installation nicht korrekt ausgeführt wurde;
- der Stromanschluss nicht korrekt ausgeführt wurde
BEDIENUNGSANLEITUNG
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bzw. die erforderlichen Schutzvorrichtungen nicht
angebracht wurden;
- die Seriennummer bzw. das CE-Zeichen entfernt,
gelöscht oder verändert wurden.
Die Bauteile, die während der Garantielaufzeit aus-
gewechselt werden, müssen beim Hersteller, der
für ihren Ersatz gesorgt hat oder dafür sorgen wird,
eingehen. Wird das Ersatzteil nicht zurückgegeben,
so wird es dem Käufer in Rechnung gestellt.
RAEE HINWEISE
Entsorgungsanleitung
Benutzerinformationen gemäß Art. 13. Ital. Gesetz-
esdekret vom 25. Juli 2005, Nr. 151 "Inkrafttreten
der Richtlinien 2002/95/CE und 2003/108/CE,
hinsichtlich der Reduzierung des Gebrauchs von
Gefahrenstoffen in Elektro- und Elektronikgeräten
sowie der Abfallentsorgung".
Die Europäischen Richtlinien 2002/95/CE, 2002/96/
CE und 2003/108/CE geben vor, dass zahnärztliche
Behandlungsleuchten in die Kategorie von Elektro-
und Elektronikgeräten gehören, die getrennt vom
herkömmlichen festen Hausmüll entsorgt werden
müssen (RAEE).
Die Altgeräte müssen für eine Optimierung des
Anteils an wiederverwerteten und recycelten Ma-
terialen, für ein erhebliches Energieersparnis und
zur Vorbeugung etwaiger negativer Auswirkungen
auf Gesundheit und Umwelt getrennt gesammelt
werden.
Das Symbol mit einer durchgestrichenen Mülltonne
befindet sich auf allen Produkten, die getrennt gesa-
mmelt werden müssen.
Der Verbraucher kann die alten, zahnärztlichen Be-
handlungsleuchten zu öffentlichen Müllsammelzen-
tren oder zu dafür zuständigen
staatlichen oder kommunalen
Behörden bringen.
Bei unbefugter oder unsach-
gemäßer Entsorgung des Al-
tgeräts durch den Inhaber wird
eine
gesetzlich
festgelegte
Geld- bzw. Verwaltungsstrafe
fällig.
Technische Änderungen und Verbesserungen vorbehalten.
DEUTSCH