Sicherheitshinweise
Einleitung
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Sicherheitshinweise
2.1
Einleitung
Das Kapitel Sicherheitshinweise erläutert die mit dem Gerät verbundenen Risiken im Sinne der Produkthaf-
tung (nach EU-Richtlinien).
Sicherheitshinweise sollen vor Gefahren warnen und helfen, Personen-, Umwelt und Sachschäden zu ver-
hindern. Vergewissern Sie sich, dass Sie alle Sicherheitshinweise in diesem Kapitel gelesen und verstanden
haben.
Die jeweils gültigen nationalen und internationalen Sicherheitsvorschriften zum Arbeitsschutz müssen einge-
halten werden. Der Betreiber ist für die Beschaffung der für ihn geltenden Vorschriften verantwortlich. Er
muss sich um die jeweils neuesten Vorschriften bemühen und ist dafür verantwortlich, den Bediener mit die-
sen Vorschriften vertraut zu machen.
Ergänzend zu dieser Betriebsanleitung sind insbesondere die Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz
des Hauptverbands der gewerblichen Berufsgenossenschaften BGR 110 „Arbeiten in Gaststätten" und BGR
111 „Arbeiten in Küchenbetrieben" einzuhalten.
2.2
Verwendete Warnsymbole
Symbole werden in dieser Betriebsanleitung verwendet, um auf Gefahren hinzuweisen, die sich durch Be-
dienung oder Reinigungsvorgänge ergeben können. Das Symbol weist dabei in beiden Fällen auf die Art und
Gegebenheit der Gefährdung hin.
Folgende Symbole können verwendet werden:
2.3
Sicherheitshinweise zur Gerätesicherheit
Der sichere Betrieb des Gerätes ist abhängig vom bestimmungsgemäßen und umsichtigen Einsatz. Ein fahr-
lässiger Umgang mit dem Gerät kann zu Gefahren für Leib und Leben der Bediener oder Dritter, sowie zu
Gefahren für das Gerät selbst und anderen Sachwerten des Betreibers führen.
Zur Gewährleistung der Gerätesicherheit sind folgende Punkte zu beachten:
§
Das Gerät darf nur in einem technisch einwandfreien Zustand, sicherheits- und gefahrenbewusst, be-
stimmungsgemäß und unter Beachtung der Betriebsanleitung betrieben werden.
§
Alle Bedien- und Betätigungselemente müssen in technisch einwandfreiem und funktionssicherem
Zustand sein.
§
Vor jeder Inbetriebnahme muss das Gerät auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel überprüft
werden. Bei auftretenden Schäden sofort die zuständigen Stellen informieren und den Servierwagen
stillsetzen.
§
Veränderungen oder Umbauten sind nur nach Absprache mit dem Hersteller und dessen schriftlicher
Zustimmung zulässig.
§
Das Gerät ist ausschließlich zum manuellen Transport vorgesehen. Ein maschinell unterstützter
Transport ist nicht zulässig. Verletzungs- und Beschädigungsgefahr.
§
Vor dem Transport beide Totalfeststeller lösen. Fahren mit arretierten Totalfeststellern kann zur Be-
schädigung des Fahrwerks führen.
§
Der Transport darf nur über ebene Böden erfolgen. Das Befahren stark unebener Böden oder Trep-
pen kann zur Beschädigung des Fahrwerks führen.
§
Der Servierwagen darf nicht mit den Totalfeststellern gebremst werden. Die Totalfeststeller sind so
konzipiert, dass sie nur ein selbstständiges Inbewegungsetzen des Gerätes verhindern können. Das
Gerät nicht auf abschüssigem Boden abstellen. Nach dem Abstellen mit beiden Totalfeststellern ge-
gen Wegrollen sichern.
91337781_A0
Allgemeine Gefahrenstelle
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Kapitel 2
Seite 9
Servierwagen