lebenserhaltende Geräte oder für Waffensysteme, bei denen ein Ausfall
der Java-Technologie unmittelbar zum Tod, zu Verletzungen oder
zu schweren physischen oder Umgebungsschäden führen könnte.
Sun Microsystems, Inc. hat MS vertraglich verpflichtet, diesen
Haftungsausschluss aufzunehmen.
•
Keine Haftung für bestimmte Schäden. Sofern dies nicht der geltenden
Gesetzgebung widerspricht, ist MS nicht haftbar für indirekte, spezielle,
resultierende oder zufällige Schäden, die sich aus dem Einsatz oder
der Leistung der Software bzw. in Verbindung damit ergeben. Diese
Einschränkung gilt auch, wenn Abhilfemaßnahmen ihren Zweck im
Wesentlichen nicht erfüllen. MS haftet keinesfalls für Beträge über
zweihundertundfünfzig US-Dollar ($250,00).
•
Beschränkungen hinsichtlich Umkehrtechnik, Dekompilierung und
Zerlegung. Es ist nicht erlaubt, die SOFTWARE rückzuentwickeln zu
dekompilieren oder zu demontieren, außer ausschließlich im Rahmen
solcher Aktivitäten, die über diese Einschränkung hinaus durch
geltendes Recht zulässig sind.
•
Software-Transfer mit Einschränkungen zulässig. Die dauerhafte
Übertragung von Rechten unter dieser EULA ist nur als Teil eines
dauerhaften Verkaufs oder einer Übertragung des Geräts zulässig und
nur wenn der Empfänger dieser EULA zustimmt. Falls die SOFTWARE
eine Aufrüstung ist, muss die Übertragung auch alle vorherigen
Versionen der SOFTWARE enthalten.
•
Exportbeschränkungen. Sie erkennen an, dass die SOFTWARE der
US-amerikanischen Exportgesetzgebung unterliegt. Sie verpflichten
sich, alle zutreffenden internationalen und nationalen Gesetze
zu befolgen, die auf die SOFTWARE zutreffen, einschließlich der
US-Exportverwaltungs-Gesetzgebung, sowie alle Endbenutzer-,
Endverwendungs- und Zielbeschränkungen, die von der US- und
anderen Regierungen ausgegeben werden. Weitere Informationen
finden Sie unter http://www.microsoft.com/exporting/.
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