F. FÜR IHRE SICHERHEIT
Jeder Helm, der einem heftigen Schlag ausgesetzt war, ist
auszuwechseln!
Kein Helm bietet Schutz gegen alle denkbaren Stoßeinwirkun gen.
Dieser Helm wurde speziell zum Motorradfahren entwickelt. Für andere
Verwendungszwecke ist er nicht geeignet.
Kontrollieren Sie den Helm regelmäßig auf Schäden. Kleine Kratzer
beeinträchtigen die Schutzwirkung Ihres Helms nicht.
Der Helm sollte je nach Beanspruchung und Pflege nach 5-7 Jahren
ausgetauscht werden. Die Außenschale ist zwar prinzipiell für eine
darüber hinausgehende Nutzungsdauer geeignet, aufgrund von
Materialermüdungs- und Materialabnutzungs erscheinungen anderer
Komponenten sowie des Gesamtwirkungssystems des Helms und
unbekannter Rahmenbedingungen während der Nutzung empfehlen
wir zu Ihrer eigenen Sicherheit den Austausch des Helms nach
Ablauf des oben genannten Zeitraums.
Große Hitzeeinwirkungen (z. B. durch Auspuffhitze) können
zu Beschädigungen des Dekors, der Helminnenschale und der
Innenausstattung führen!
Das direkte Einwirken von Kraftstoffen, Verdünnern und Lösungs mittel
kann zu Strukturzerstörungen der Helmaußen- und Helm innen schale
führen. Der Helm darf nicht mit derartigen Substanzen in Kontakt
gebracht werden! Auch nicht für Reinigungszwecke.
2. VISIER
Die während des Transports am Visier befestigte Schutzfolie
ist vor Gebrauch zu entfernen.
Alle durch Gebrauch entstehenden Verkratzungen und/oder
Verschmutzungen des Visiers beeinträchtigen die Sicht in jeglichen
Fahrsituationen erheblich und erhöhen dadurch die Gefahr eines
Unfalls. Tauschen bzw. reinigen Sie dieses zu Ihrer eigenen Sicherheit
unverzüglich.
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Benutzen Sie niemals getönte Visiere bei schlechten Sichtverhältnissen
sowie Nacht- oder Tunnelfahrten!
Benzin-, Lösungsmittel- und Treibstoffdämpfe können am Visier Risse
hervorrufen. Das Visier darf diesen Dämpfen nicht ausge setzt werden
oder mit derartigen Substanzen in Kontakt kommen! Stellen Sie daher
Ihren Helm auch nie auf den Tank Ihres Motorrades.
Tragen Sie Sorge, dass das Visier immer in einem einwandfreien
Zustand ist. Bei schlechter Sicht ist die Fahrt abzubrechen!
3. MODIFIKATION/ZUBEHÖR
Originalbestandteile (insbesondere an Außenschale, Innenschale und
Rückhaltesystem) dürfen weder verändert noch entfernt werden.
Das Anbringen fremder, nicht empfohlener Zusatzteile kann die
Schutzwirkung aufheben und bewirkt das Erlöschen der ECE-Zulassung
sowie aller Gewährleistungs- und Versicherungsansprüche.
Verwenden Sie nur Original-Zubehör und Ersatzteile sowie Zubehör, das
von SCHUBERTH für Ihren Helm ausdrücklich freigegeben ist!
Der Einbau von Kommunikationssystemen (dazu gehören auch einfache
Head-Sets) in einen Helm stellt grundsätzlich eine Modifikation des
Helms dar. Daher müssen die jeweiligen Kommunikationssysteme und
Headsets speziell für den Einbau in das jeweilige Helmmodell nach
der europäischen Helmnorm ECE-R 22.05 geprüft und zugelassen
sein, ansonsten erlischt die Zulassung und Versicherungskonformität
des Helms mit dem Einbau. Der Nachweis für eine ECE-R 22.05
gemäße Zulassung eines Helms – in Verbindung mit einem speziellen
Kommunikationssystem – ist nur gültig, wenn er von einer offiziellen
Zulassungsbehörde der EU-Länder beurkundet ist. Andersartige
Auskünfte dieser Institutionen (u.a. zur allgemeinen Eignung von
Kommunikationssystemen zur Verwendung in Motorradhelmen) oder
Auskünfte anderer Institutionen besitzen keinerlei Relevanz und der
Helm verliert seine Zulassung.
DE
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