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Kellys E-Bike Instrucciones De Uso página 79

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EBIKE
VERLÄNGERTE GARANTIE FÜR FAHRRADRAHMEN
Die Firma KELLYS BICYCLES s.r.o. gewährleistet für den Rahmen des gekauften Fahrrads nach dem
Verlauf der gesetzlich gegebenen 24-monatigen Garantiefrist eine verlängerte Garantie für den
Erstbesitzer, angeführt in diesem Garantieschein für den Zeitraum von weiteren 36 Monaten, jedoch
höchstens bis zu 60 Monaten vom Erwerbstag des Fahrrads vom Erstbesitzer, angeführt in diesem
Garantieschein (weiter nur „verlängerte Garantie"), und dies unter folgenden Bedingungen:
• Beim Erstbesitzer angeführt in diesem Garantieschein muss es sich um eine natürliche Person
handeln, welche das Fahrrad für seinen persönlichen Erholungsbedarf (nicht zum Zweck des
Unternehmens, oder anderer Verdiensttätigkeiten oder Rennbedarfs) gekauft hat und das Fahrrad
für seinen persönlichen Erholungsbedarf nutzt; diese verlängerte Garantie ist unübertragbar auf
eine weitere Person – falls der Erstbesitzer des Fahrrads die Eigentumsrechte zum Fahrrad auf eine
weitere Person überträgt, erlöscht somit die verlängerte Garantie,
• Das Fahrrad wird im System der Firma KELLYS BICYCLES s.r.o. auf der Webseite www. kellysbike.com
bis zu 60 Tagen vom Erwerb registriert und die registrierten Daten werden mit den Daten auf dem
Garantieschein des Fahrrads übereinstimmen,
• Der Erstbesitzer legt bei der Reklamation ein korrekt ausgefülltes Original des Garantiescheins und
das Originalbeleg über den Fahrraderwerb vor,
• Das Fahrrad wird während der gesamten Garantiefrist einschließlich der verlängerten Garantiefrist
regelmäßigen jährlichen technischen Kontrollen in einer Fachwerkstatt unterzogen, mit Vermerk
über diese Kontrollen im Garantieschein, wobei die erste Garantiekontrolle nach 100 km
durchgeführt werden muss. Die Kosten für Komponenten, welche der gängigen Abnützung bei
der Fahrradnutzung unterliegen und bei der Garantiekontrolle ausgetauscht werden müssen und
die Servicearbeiten damit verbunden, trägt der Käufer (Erstbesitzer),
• Das vorgelegte Fahrrad zur Reklamation muss in unveränderter Farbkombination sein und
der reklamierte Rahmen darf nicht zum Zweck der Reklamation selbstständig (demontiert)
vorgelegt werden. Die Komponenten oder Komponentenaufstellungen, falls diese während
der Fahrradnutzung geändert werden, müssen in Übereinstimmung mit der ursprünglichen
Fahrradspezifikation sein,
• Der Gegenstand der verlängerten Garantie ist nur die Rahmenkonstruktion, nicht der Rahmenlack,
• Die Kosten für Fahrradkomponenten, welche infolge der veränderten Rohrdurchmesser des
getauschten Rahmen unvermeidlich ausgetauscht werden müssen und die Servicearbeiten damit
verbunden, trägt der Käufer (Erstbesitzer),
• Die verlängerte Garantie bezieht sich nicht auf Karbonrahmen und bei vollständig gefederten
Rahmen bezieht sich die verlängerte Garantie nicht, sowohl auf die hintere Drosseleinheit, wie
auch auf keine beweglichen Rahmeneinbettungen (Schwingen, Bolzen).
Eine unvermeidliche Voraussetzung für die Rechtsentstehung aus der verlängerten Garantie für den
Fahrradrahmen ist nämlich, dass alle oben genannten Bedingungen ausnahmslos erfüllt werden. Falls
welche auch immer der oben genannten Bedingungen nicht erfüllt wird, und zwar nur teilweise,
entstehen keine Rechte aus der verlängerten Garantie.
Der Hersteller haftet dafür, dass er im Verlauf der verlängerten Garantiefrist die Kosten für den
Rahmenumtausch, dessen Mangelursache ein Material- oder Produktionsfehler ist trägt. Der
Hersteller erklärt ausdrücklich, dass im Verlauf der verlängerten Garantiefrist keine weiteren Rechte,
als das Recht für den Rahmenumtausch am Fahrrad, unter den Bedingungen definiert in diesem
Garantieschein im Kapitel „Verlängerte Garantie für Fahrradrahmen" für den Käufer – oben genannten
Erstbesitzer des Fahrrads - entstehen und der Hersteller keine weiteren Rechte durch die verlängerte
Garantie gewährleistet.
Aus dem Grund der begrenzten Zugänglichkeit des Ursprungsmodells, was den reklamierten Rahmen
angeht, kann die Lieferzeit für den neuen Rahmen länger als 30 Tage betragen, wobei sich der
Hersteller verpflichtet, dass diese laut seinen Möglichkeit so kurz wie möglich sein wird. Der Hersteller
behält das Recht vor, einen Rahmen aus der aktuellen Produktion mit ähnlichen technischen
Parametern in gleicher Qualität, jedoch nicht gleicher Farbe zu liefern. Die Kontaktperson, bei der die
verlängerte Garantie geltend gemacht wird ist der Fahrradverkäufer – der Verkäufer ist berechtigt zu
entscheiden, ob die Reklamation anerkannt und wie diese erledigt wird.
Diese über den Standard hinausgehende Garantiefrist ist ein freiwilliger Akt der Firma KELLYS
BICYCLES s.r.o. und auf diese beziehen sich die Bestimmungen aus dem BGB oder anderen allgemein
gültigen Rechtsvorschriften nicht, jedoch gelten für diese ausschließlich die Bedingungen angeführt
in diesem Garantieschein, im Kapitel „Verlängerte Garantie für Fahrradrahmen".
Die Rechte aus der verlängerten Garantie für den Fahrradrahmen werden erlöschen, falls diese nicht
im oben definierten Zeitraum der verlängerten Garantiefrist geltend gemacht werden.
BEDIENUNGSANLEITUNG
DE
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