II. LAGERUNG
DE
Wenn der Motor länger nicht verwendet wird, muss er
angemessen gelagert werden. An einem trockenen und
staubfreiem Platz lagern.
1.
Das Motoröl wechseln (Abb. 32).
2.
Die Zündkerze abtrennen. Durch die Montageöffnung der
Zündkerze einen Löffel sauberes Motoröl in den Zylinder
füllen. Den Motor gut drehen, damit es gut verteilt wird. Da-
nach die Zündkerze wieder an ihrer Originalstelle einbauen.
3.
Das Anlassseil so lange ziehen, bis ein Widerstand festzustellen
ist. Weiter ziehen, bis der Pfeil des Anlassgriffes auf die
Öffnung des Starters ausgerichtet ist. In diesem Moment
sind die Ansaug- und Ablassventile geschlossen und
verhindern, dass das Motorinnere rostet (Abb. 33).
4.
Den Motor abdecken, damit er nicht staubig wird.
III. ERNEUTE INBETRIEBNAHME
Vor der erneuten Verwendung des Motors die wie
in der nachfolgenden Tabelle angegebene Wartung
durchführen.
Lagerungszeit
Ein Monat
Ein oder zwei Monate
Von zwei Monaten bis zu
einem Jahr
Länger als ein Jahr
1
Die Ablassschraube lösen und den Kraftstoff des Vergasers ablassen.
2
Den Motorschalter auf OFF stellen, den Sammelbehälter abtrennen und entleeren.
Hinweis: Aus Gründen des Umweltschutzes sollten Sie das Altöl in einem geschlossenen Behälter
aufbewahren oder zur nächsten Entsorgungsstelle bringen.
Das Altöl nicht in den Boden ablassen.
WARNUNG
Benzin ist hochentzündbar und unter bestimmten Bedingungen explosiv. Außer
Reichweite von Zigaretten, Funken und offenen Flammen aufbewahren.
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Zu wartende Komponente
Den hinterbliebenen Kraftstoff ablassen und wieder auffüllen.
Den hinterbliebenen Kraftstoff ablassen und wieder auffüllen;
Den Kraftstoff aus dem Vergaser ablassen
Den Sammelbehälter entleeren
Den hinterbliebenen Kraftstoff ablassen und wieder auffüllen;
Den Kraftstoffbehälter in den Vergaser ablassen
Den Sammelbehälter entleeren
Den Motor von dem Lagerplatz verschieben, mit Kraftstoff
auffüllen und erneut starten.
Ablass-
schraube
Den Pfeil des
Anlassgriffes in
der Öffnung des
Starters anordnen
1
;
2
.
1
;
2
;
Sammel-
behälter
Abb. 32
Abb. 33