1.7.4. WARTUNG UND ENTSORGUNG
Niemals die Geräteabdeckungen entfernen.
Die Einrichtung enthält keine Teile, die direkt vom Benutzer repariert werden können. Bei Betriebsstörungen, auf
keinen Fall irgendwelche Wartungsarbeiten selbst durchführen. Sollten Störungen auftreten oder der Verdacht einer
Systemstörung bestehen, darf die Wartung auf keinen Fall selbst durchgeführt werden und das System darf nicht für
die Untersuchung von Patienten verwendet werden. Setzen Sie in diesem Fall direkt den örtlichen Vertriebshändler in
Verbindung.
Kein mechanischer oder elektronischer Teil des Röntgensystems darf vom Kunden selbst repariert oder gewartet
werden.
Ein Öffnen der Ummantelungen, um die internen Schaltkreise zu erreichen, kann zu Schäden an den Geräten und zu
einer unzulässigen Antastung der Schutzmaßnahmen für die elektrische Sicherheit führen. Dies ist mit dem Verfall der
Garantie verbunden.
Wartung, Reparatur und Änderungen am Gerät dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die direkt vom
Hersteller oder von Dritten, die ausdrücklich vom Hersteller dazu befugt wurden, dazu autorisiert wurden. Die Eingriffe
müssen den geltenden Gesetzen und den allgemein anerkannten technischen Normen entsprechen.
Alle Bestandteile des Systems müssen überprüft und gegebenenfalls von Fachpersonal ausgetauscht werden.
Für jegliche Wartungseingriffe nehmen Sie bitte Kontakt zum Hersteller auf, indem Sie die auf dem Einbanddeckel
dieses Handbuches angegebene Webseite öffnen und das Formular zur Informationsanfrage ausfüllen.
Weitere Informationen zur Inspektion und regelmäßigen Wartung des Geräts sind im Dokument „hyperion X5 -
Inspection and Maintenance" enthalten.
Wenn das Gerät oder Teile davon aus irgendeinem Grund an den Hersteller oder an ein technisches
Kundendienstzentrum zurückgegeben werden muss/müssen, wird darauf hingewiesen, dass alle äußeren Teile des
Geräts mit einem spezifischen Produkt (siehe Abschnitt „Reinigung und Desinfektion") desinfiziert werden müssen.
Nach Möglichkeit sollte das Gerät in seiner Originalverpackung eingereicht werden.
Wenn das Gerät nicht mehr verwendet wird, muss es gemäß den geltenden Vorschriften entsorgt werden. Wir
empfehlen, alle Außenteile des Geräts vor der Entsorgung zu desinfizieren und die Materialen für die differenzierte
Entsorgung zu trennen.
Im Sinne der Richtlinien 2011/65/EG – 2012/19/EG, die sich auf die Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe
in Elektro- und Elektronikgeräten sowie auf die Entsorgung von Abfällen beziehen, wurde die Verpflichtung auferlegt,
dass letztere nicht als unsortierter Siedlungsabfall mit entsprechender Abfalltrennung zu entsorgen sind. Zum
Kaufzeitpunkt eines neuen Geräts gleichwertigen Typs muss das Altgerät (d.h. im Verhältnis eins zu eins) dem Händler
zur Entsorgung wieder zurück gegeben werden. In Bezug auf die Wiederbenutzung, auf das Recycling und auf andere
Rückgewinnungsformen der oben genannten Abfälle übt der Hersteller die Funktionen aus, die von den einzelnen
inländischen Gesetzgebungen festgelegt werden. Eine angemessene differenzierte Sammlung für eine spätere
Inbetriebnahme des zum Recycling, zur Behandlung und zur Entsorgung zerlegten Altgeräts unter umweltgerechten
Umständen trägt zur Vermeidung möglicher negativer Auswirkungen auf die Umwelt bei und begünstigt die
Wiederverwertung von Materialien, aus denen sich das Gerät zusammensetzt. Das auf dem Gerät angebrachte
Symbol der durchgekreuzten Mülltonne weist darauf hin, dass das Erzeugnis nach Ablauf seiner Nutzungsdauer
getrennt, d.h. separat von den anderen Abfällen gesammelt werden muss. Eine rechtswidrige Entsorgung des
Erzeugnisses ist mit der Anwendung von Sanktionen verbunden, die von den einzelnen inländischen Gesetzgebungen
festgelegt werden.
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GEBRAUCHSANLEITUNG