2.
SICHERHEIT
2.1 Allgemeine Hinweise zur Sicherheit
2.1.1 Berücksichtigte Gemeinschaftsrichtlinien
Das Messgerät wurde unter Berücksichtigung der Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen folgender
Richtlinien entwickelt und hergestellt:
2006/42/EG: NEUE MASCHINENRICHTLINIE
Der Arm muss von einer Maschine vom Typ Drehmaschine für die Kontrolle und Bearbeitung von
mechanischen Werkstücken konform mit den in Hinblick auf die Ausrüstung der Maschinen geltenden
Sicherheitsvorschriften gesteuert werden.
2.1.2 Produktkonformität
Der in dieser Dokumentation beschriebene Arm wurde für die Installation in einer für industrielle Zwecke
vorgesehenen Fertigungsstätte konzipiert und gebaut.
Der Arm wird mit der Einbauerklärung gemäß der Richtlinie 2006/42/EG, Anhang II 1 B in den Verkehr
gebracht und darf nicht in Betrieb gesetzt werden, bevor die Maschine, in der er eingebaut wird, konform mit
den Vorschriften der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) erklärt worden ist.
ACHTUNG
Änderungen bzw. Umbauten, die sich auf die Konstruktions- und Ausführungseigenschaften des
Arms hinsichtlich Einsatzort, Sicherheit und Risikovermeidung auswirken, dürfen nur vom
Hersteller vorgenommen werden, der die Übereinstimmung der Einrichtung mit den
einschlägigen Sicherheitsvorschriften bescheinigt.
Die Aufstellung an einem anderen Ort sowie Änderungen oder Eingriffe, die in diesem
Dokument nicht beschrieben sind, sind daher unzulässig.
Bei Nichtbeachtung der obigen Hinweise übernimmt Marposs S.p.A. keinerlei Verantwortung.
2.1.3 Wahl des Bedienungspersonals
2.1.3.1 Bedienungspersonal
Gemäß den Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen 1.1.1 „Definitionen" des Anhangs I der
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird als Bediener die Person oder die Personen definiert, die mit der
Installation, dem Betrieb, der Einstellung, der Reinigung, der Reparatur, dem Transport oder der Wartung
einer Maschine beauftragt ist/sind.
2.1.3.2 Gesundheitszustand des Bedieners/Monteurs
Der mit der Installation der Messeinheit betraute Bediener muss im vollen Besitz seiner geistigen Kräfte sein,
sich der Gefahren bewusst sein, die sich bei der Installation der Einrichtung ergeben können und
verantwortungsbewusst handeln.
Kapitel 2. SICHERHEIT
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