ZUR EG-RICHTLINIE 2002/95 „ROHS" FÜR DIE REGELUNG DER PRÄSENZ VON BESTIMMTEN
GEFÄHRLICHEN STOFFEN IN ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGERÄTEN
Derzeit werden von den EG-Mitgliedstaaten die Verfahren zur Umsetzung und Anwendung der EG-
Richtlinie 2002/95 vervollständigt, die die Präsenz von bestimmten gefährlichen Stoffen in Elektro- und
Elektronikgeräten regelt.
Ausgenommen vom Anwendungsbereich der Richtlinie sind ausdrücklich Endprodukte, wie sie von
Marposs hergestellt und verkauft werden. Aktuell wird noch weitgehend diskutiert, ob die
Zuverlässigkeit des Produkts durch die vollständige Beseitigung der betreffenden Stoffe beeinflusst
werden kann.
Für Marposs ist es selbstverständlich, an der sozialen Verantwortung einer konstanten Unterstützung
jeglicher Art von Innovation teilzunehmen, die das Risiko für Gesundheit und Umwelt reduziert.
Aus diesem Grund wird Marposs freiwillig die schädlichen Stoffe nach und nach aus dem Eigenprodukt
eliminieren. Dieses Ziels wird von Marposs unter der klaren Prämisse verfolgt, dass jede beliebige auf
Gesundheits- und Umweltschutz ausgerichtete Verbesserung in keinem Fall als Kompromiss mit der
Qualität und Zuverlässigkeit der Produkte erfolgen darf.
Marposs wird jeder Initiative der Kunden zur Reduzierung des Umweltrisikos weitgehende Beachtung
schenken. Wir werden uns engagieren, Bemühungen in diesem Sinn für die Entwicklung von
Produkten zu unterstützen, die sich durch höchste Qualitäts- und Zuverlässigkeitsstandards
auszeichnen.
MARPOSS S.p.A. ist nicht zur Mitteilung nachträglicher Änderungen am Produkt verpflichtet.
Die Beschreibungen in diesem Handbuch rechtfertigen keine Eingriffe durch unbefugtes Personal.
Bei Feststellung solcher Eingriffe verfällt der Garantieanspruch.
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