Bitte beachten Sie, dass die beschriebene Vorbehandlung eine
zwingende Voraussetzung für die weitere Aufbereitung des
Produkts ist.
Bitte beachten Sie, dass das bei der Vorbehandlung eingesetzte
Desinfektionsmittel die spätere – nach erfolgter Reinigung –
durchzuführende Desinfektion nicht ersetzen kann.
11.3 MASCHINELLE REINIGUNG / DESINFEKTION
Bei der Auswahl des Reinigungs- und Desinfektionsgeräts (RDG) ist darauf zu
achten, dass
• das RDG grundsätzlich eine geprüfte Wirksamkeit besitzt (z. B. DGHM- oder
FDA-Zulassung bzw. CE-Kennzeichnung entsprechend DIN EN ISO 15883),
• nach Möglichkeit ein geprüftes Programm zur thermischen Desinfektion
(A
-Wert > 3000 oder – bei älteren Geräten – mind. 5 min bei 90 °C) einge-
0
setzt wird,
Bei chemischer Desinfektion besteht die Gefahr, dass Desinfekti-
onsmittelrückstände auf dem Produkt verbleiben.
• das eingesetzte Programm für den Deflektor Schaft geeignet ist und ausrei-
chende Spülzyklen enthält,
• zum Nachspülen nur steriles oder keimarmes (max. 10 Keime / ml) sowie
endotoxinarmes (max. 0,25 Endotoxineinheiten / ml) Wasser (z. B. gereinigtes
/ hochgereinigtes Wasser) eingesetzt wird,
• die zum Trocknen eingesetzte Luft gefiltert wird,
• das RDG regelmäßig gewartet und überprüft wird,
Bei der Auswahl des eingesetzten Reinigungsmittelsystems ist darauf zu ach-
ten, dass
• dieses grundsätzlich für die Reinigung von Instrumenten aus Metallen und
Kunststoffen geeignet ist,
• sofern keine thermische Desinfektion eingesetzt wird – zusätzlich ein geeig-
netes Desinfektionsmittel mit geprüfter Wirksamkeit (z. B. VAH / DGHM- oder
FDA-Zulassung bzw. CE-Kennzeichnung) eingesetzt wird und dieses mit dem
eingesetzten Reinigungsmittel kompatibel ist,
• die eingesetzten Chemikalien mit dem Deflektor Schaft kompatibel sind (siehe
Kapitel „15 Materialbeständigkeit").
Die vom Hersteller des Reinigungs- und ggf. Desinfektionsmittels
angegebenen Konzentrationen müssen unbedingt eingehalten
werden!
ABLAUF
1. Stellen Sie sicher, dass die in Kapitel 11.2 beschriebene Vorreinigung durch-
geführt wurde.
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