DEUTSCH
1.2 GARANTIE
Die Garantie erstreckt sich auf ein Jahr ab Lieferdatum des Geräts gegen jeglichen Materialfehler.
Bei Auslieferung sicherstellen, daß das Gerät keine Transportschäden aufweist und das Zubehör unbeschädigt und vollständig ist.
ETWAIGE REKLAMATIONEN SIND SCHRIFTLICH INNERHALB BINNEN 8 TAGEN AB DEM ERHALT BEIM VERTRAGSHÄNDLER.
Der Käufer kann seine Garantieansprüche nur geltend machen, wenn er die im Liefervertrag aufgeführten Garantiebedingungen ein-
gehalten hat.
1.2.1 VERFALL DES GARANTIEANSPRUCHS
Über das im Liefervertrag beschrieb-ene hinaus, verfällt die Garantie:
- Wenn die in der Tabelle der technischen Daten angegebenen Grenzen überschritten werden.
- Wenn die in diesem Heft beschriebenen Anleitungen nicht genauestens befolgt werden.
- Bei falschem Gebrauch, mangelhafter Wartung und im Fall von anderen durch den Kunden verursachten Fehlern.
- Wenn ohne schriftliche Bevollmächti-gung des Herstelles Veränderungen durchgeführt werden oder keine Originalersatzteile verwendet
werden.
1.3 IDENTIFIZIERUNG
Jedes einzelne Gerät ist mit einem Identifi zierungsschild (Fig.1)
ausgestattet, mit folgenden Angaben:
1) Firmenzeichen und Adresse des Herstellers;
2) Bezeichnung der Maschine
3) Typ und Modell der Maschine;
4) Leergewicht, in Kilogramm.
5) Gesamtgewicht, in Kilogramm.
6) Serien-Nummer der Maschine;
7) Baujahr;
8) Ort der Herstellung;
Die Kenndaten der eigenen Maschinen, die auf dem Typenschild
stehen, sollten hier unten eingetragen werden. Sie bestehen aus
dem Kaufdatum (9) und dem Namen des Vertragshändlers (10).
9)
____________________
10)
____________________
Diese Daten immer angeben, wenn Kundendienst oder Ersatzteile
erforderlich sind.
ACHTUNG
Die CE-Markierung der Maschine darf weder entfernt, noch
abgeändert oder unleserlich gemacht werden.
Für jeglichen Kontakt mit dem Hersteller (z. B. für die Anfor-
derung von Ersatzteilen usw.) Bezug auf die Daten auf dem
Schild der CE-Markierung der Maschine nehmen.
Bei der Verschrottung der Maschine muss die CE-Markie-
rung zerstört werden.
76 - DE
GEBRAUCH UND WARTUNG
2.0 ALLGEMEINE
SICHERHEITSANWEISUNGEN
2.1 WARNSIGNALE UND ANZEIGESIGNALE
Die beschriebenen Signale sind an der Maschine angebracht (
Sauber halten und wechseln, falls sie abfallen oder unleserlich werden.
Die Beschreibung aufmerksam lesen und die Bedeutung der Signale gut
dem Gedächtnis einprägen.
2.1.1 WARNSIGNALE
1) Vor Inbetriebnahme der Maschine ist vorliegende Gebrauchsanweisung
aufmerksam zu lesen.
2) Vor Beginn jeder Art von Wartungsarbeiten u/o Einstellungen an der Ma-
schine, ist der Traktor auf ebener Fläche anzuhalten und zu blockieren,
die Maschine auf den Boden abzusenken und die Gebrauchsanweisung
zu lesen.
2.1.2 GEFAHRENSIGNALE
4) Auswurfgefahr von stumpfen Gegenständen: Aufforderung, bei Maschine
in Betrieb, einen angemessenem Sicherheitsabstand einzuhalten.
5) Gefahr von Amputation der unteren Gliedmaßen: Aufforderung, bei Ma-
schine in Betrieb, einen angemessenem Sicherheitsabstand einzuhalten.
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)
(7)
cod. F07011998
(8)
Fig.1
).
Fig.2