AUSSENBEREICHE
– Die Abbildung zeigt die Gefahrenbereiche bei
normalem Maschinenbetrieb.
– Die den Arbeitsbereich umgebenden Flächen
sind zu kennzeichnen und ausreichend zu si-
chern, um das Betreten durch Dritte zu verhin-
dern.
– Den Betrieb der Maschine sofort stoppen, wenn
Unbefugte den Gefahrenbereich betreten, und
sie wegschicken.
– Bei Arbeiten auf einer schrägen Fläche mit ei-
nem Gefälle von mehr als 25° muss sich der Be-
diener immer oberhalb der Maschine positionie-
ren.
– Der Bediener muss sich in den in der Abbildung
angegebenen Bereichen zur Maschine positio-
nieren, um zu vermeiden, sich unter Umständen
im Verfahrweg der Maschine zu befinden oder
von möglicherweise herausgeschleuderten Ge-
genständen getroffen zu werden, außer bei Ar-
beiten auf einer schrägen Fläche mit einem Ge-
fälle von mehr als 25°, für die die Vorschriften
des vorherigen Punktes gelten.
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